Die Förderung sportbedingter sozialer Härtefälle, bei denen in nachweislich schwierigen Einkommensverhältnissen der Sportlerinnen und Sportler bzw. deren Eltern die zum Teil erheblichen Kosten für den Leistungssport gefördert erhalten. Eine Antragstellung erfolgt durch den Athleten unter Verwendung des Formblattes und einer sportfachlichen Stellungnahme durch den Landesfachverband.