Sportler, die sich in einer Ausbildung befinden oder berufstätige Athleten und deren Arbeitgeber erhalten für das Fehlen wegen Trainings- oder Wettkampfzeiten Verdienstausfallerstattung. Diese wird auf Antrag des Athleten nach einer Bewilligung direkt an den Arbeitgeber gezahlt. Dabei erfolgt eine Abstimmung mit möglichen Verdienstausfallerstattungen seitens der Stiftung Deutsche Sporthilfe.