Thüringer Athleten nach Tokyo
Der Studiopark des Kindermedienzentrums auf dem Gelände des mdr-Landesfunkhaus Thüringen war Gastgeber für die Berufungsveranstaltung des neuen Förderkreises „Thüringer Athleten nach Tokyo“.
Bereits das 13. Mal bildete die Thüringer Sporthilfe einen Förderkreis in Vorbereitung auf die Olympischen Spiele/ Paralympics. Im Jahr 1995 wurden durch den damaligen Förderverein Thüringer Sporthilfe e.V. 25 Thüringer Athleten in den Förderkreis „Thüringer Athleten nach Atlanta“ berufen. Im Jahr der Gründung der Stiftung 1997 berief der neu gewählte Vorstand in Vorbereitung auf die Olympischen Winterspiele/Paralympics im japanischen Nagano 60 Athleten in den Förderkreis. Es folgten jeweils im Zwei-Jahresrhythmus die weiteren Förderkreise.
Insgesamt hat die Stiftung Thüringer Sporthilfe bisher rund 500 Thüringer Athleten mit einer Gesamtsumme von rund 700 T€ in Vorbereitung auf Olympische Spiele/ Paralympics gefördert. Auswahlkriterien für die Aufnahme in den Förderkreis sind die Zugehörigkeit zu einem aktuellen Kaderkreis des Spitzenfachverbandes, die Ergebnisse bei den Weltmeisterschaften und Weltcups des vergangenen Sommers und natürlich die berechtigte Chance auf eine Teilnahme an den Spielen. Auf dieser Basis nahmen Rolf Beilschmidt, 2. Vorsitzender der Stiftung Thüringer Sporthilfe, Martina Reinhardt als Vertreterin des Thüringer Sportministers und Lutz Rösner, Vizepräsident des LSB Thüringen die feierliche Berufung des 32 Athleten umfassenden Förderkreises „Thüringer Athleten nach Tokyo“ vor. In diesem sind erstmals eine Boulderin, zwei Karateka und ein Turner vertreten.
Die Förderung der Stiftung Thüringer Sporthilfe erfolgt in Gemeinsamkeit und Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt Thüringen, dem LSB Thüringen und den Landes- und Spitzenfachverbänden und soll optimale Bedingungen zur Vorbereitung auf Tokyo 2020 schaffen. Im Rahmen des Förderkreises “Thüringer Athleten nach Tokyo” werden u.a. gefördert:
- Aufwendungen für die Teilnahme an Lehrgängen und Wettkämpfen
- Aufwendungen für zusätzliche Lehrgänge außerhalb der Planung des Spitzenverbandes;
- Unterstützung im sozialen Umfeld des Athleten (Verdienstausfallerstattung)
- Anschaffung von Sportgeräten und -materialien