Der Stiftungsrat ist das Aufsichtsgremium innerhalb der Stiftung. Ihm gehören nominal zehn Mitglieder an, diese werden auf Vorschlag seines Vorsitzenden vom Kuratorium für die Dauer von vier Jahren berufen. Der Kuratoriumsvorsitzende übt zugleich den Vorsitz im Stiftungsrat aus. Der Stiftungsrat hat folgende Aufgaben:
a) die Berufung des Vorstandes,
b) die Beratung des Vorstandes und des Geschäftsführers,
c) Genehmigung des vom Vorstand zu erstellenden jährlichen Wirtschaftsplanes,
d) Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung,
e) Entlastung des Vorstandes.
Der Stiftungsrat berät den Vorstand bei der Durchführung seiner Aufgaben. Der Stiftungsrat nimmt zu diesem Zweck den Jahresbericht des Vorstandes entgegen und beschließt über die Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr.
Institution | Funktion | Name |
---|---|---|
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport | Minister | Helmut Holter |
Bauerfeind AG | Vorstandsvorsitzender | Rainer Berthan |
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen | Verbandsgeschäftsführer | Sven Kießling |
natürliche Person | Volker Srock | |
Ehemalige Athletin | Olympiasiegerin | Daniela Anschütz-Thoms |
Ehemaliger Athlet | Olympiasieger | Peter Sendel |
Thüringer Finanzministerium | Ministerin | Heike Taubert* |
Verband der Wirtschaft Thüringen | Ehrenpräsident | Walter Botschatzki |
Landessportbund Thüringen e.V. | Präsident | Prof. Stefan Hügel |
* - wird aktuell durch Herrn Sven Pilch vertreten |