Einführung der modifizierten Förderung für 25 Wintersportler*innen

Modifiziertes Förderkonzept in der Anschlusskaderförderung

Artikel veröffentlicht am 25.08.2026
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Mit Beginn der Saison 2026/2027 kommt erstmals das modifizierte Förderkonzept in der Anschlusskaderförderung zur Anwendung. Davon partizipieren 25 Wintersportler*innen.
Im Ergebnis einer Umfrage unter den von der Thüringer Sporthilfe geförderten Athlet*innen hat die Stiftung in Abstimmung mit den Sportfachverbänden die Förderung in der Anschlusskaderförderung modifiziert. Das sind die Änderungen:

Wir führen erstmals Athletenkategorien ein:

Kategorie 1
Sportler*innen ohne Unterstützung durch eine Behörde (Bundeswehr, Bundes- und Landespolizei, Zoll, Verwaltung) oder Förderung durch eine Sportstiftung.

Kategorie 2
Sportler*innen, die durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe und/oder Stiftung Thüringer Sporthilfe gefördert werden und keiner Sportfördereinheit einer Behörde angehören.

Kategorie 3
Sportler*innen, die einer Sportfördereinheit einer Behörde angehören.

Die Sportler*innen der Kategorie 1 und 2 erhalten dabei erstmals eine Grundförderung, die quartalsweise ausgezahlt wird.
Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass die Förderung für die beantragten Maßnahmen (nach Prüfung der Belege) bis zu 100 % ausgezahlt wird. Gleichzeitig sind alle aufgeführten Maßnahmen untereinander kompatibel, so dass auch alle Einzelpositionen innerhalb der Maßnahmen abgerechnet werden können.

Und für herausragende –vorab definierte- sportliche Leistungen wird zum Saisonende eine Prämie ausgezahlt.

Die Namen der 25 geförderten Sportler*innen stehen hier.

Foto: BSD - Michael Kristen